NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Hier einige wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft im TV Jahn Delmenhorst von 1909 e.V.

mit Absenden des Formulares, stimmen Sie diesen Bestimmungen zu.

Auszug aus der Vereinssatzung

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft zum TV Jahn kann jede natürliche Person auf Antrag erwerben, sofern sie sich zur Beachtung der Satzungsbestimmungen bekennt. Für Minderjährige ist die Zustimmung eines

gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Aufnahme ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig mit dem Aufnahmeantrag die Ermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr über SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erteilt wird.

§ 8 Erlöschen der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt in Form einer schriftlichen Kündigung, durch Ausschluss aus dem Verein aufgrund eines Beschlusses des Ältestenrates oder durch den Tod des Mitgliedes. Durch Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein bestehen. Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum Ende des Kalenderjahres gezahlt werden, in dem die schriftliche Kündigung erfolgt. Für Kinder und Jugendliche im Sinne der Vereinssatzung muss der gesetzliche Vertreter die Kündigung in schriftlicher Form aussprechen.

Ein Onlineantrag wird erst durch die Bestätigungsmail des Vorstandes rechtsgültig.

 

Datenschutz / Persönlichkeitsrechte

 

Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen 

 

Durch Ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der• Erhebung,

  •  Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung) 
  •  Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. 
  • Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
  • Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print und Telemedien sowie elektronischen Medien soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht
  • dass Trainer und Übungsleiter zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Trainings und Spiel/Turnierbertriebes Unterlagen mit Ihren personenbezogenen Daten anlegen und verwalten.

 

Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf

  •  Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
  •  Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit. 
  •  Löschung oder Sperrung seiner Daten.

 

Auszug aus dem Protokoll Jahreshauptversammlung gem.§14 der Satzung (Stand: 2023)

Mitgliedsbeiträge (monatlich)

Erwachsene :18,00 Euro

Familien : 31,00 Euro

Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) : 11,50 Euro

Schüler / Auszubildende / Studenten : 11,50 Euro (mit Nachweis) 

Fördermitgliedschaft: 8,00 Euro 

    

Zulagen für folgende Abteilungen:

Zulage Tanzsport : 7,00 Euro Erw. und 7,00 Euro Ki. /Jgdl/Schül/Ausz. /Stud.

Zulage Volleyball : 2,00 Euro Erw. und 1,00 Euro Ki. /Jgdl/Schül/Ausz/. Stud

Zulage Boxen : 1,00 Euro Erw.

Zulage Fußball : 2,00 Euro Erw. und 1,00 Euro Ki. /Jgdl/Schül/Ausz. /Stud.

Zulage Tischtennis : 1,00 Euro Erw.

 

(Einmalige Aufnahmegebühr: 15 Euro)

 

Die Abbuchung erfolgt jeweils zum Stichtag eines Quartals vierteljährlich im Voraus ab Eintrittsmonat.

 

Regelungen zur Zahlung der Zulage

1. Die Zulage wird monatlich zum Grundbeitrag erhoben.

2. Die Zulage kann pro Person nur einmal erhoben werden, es gilt immer die höchste Zulage.

3. Zulage wird erhoben, wer in der Tanzsportabteilung mehr als einen Kurs/geleitetes Training belegt und/oder Turniertänzer ist.

4. Beim Familienbeitrag gilt die Zulage pro Person die an einer der oben genannten Abteilungen teilnimmt.

 

(Agenda: Erw.=Erwachsener, Ki=Kind, Jgdl.=Jugendlicher, Ausz=Auszubildender, Stud.=Student)